Schallschutz
Wer
sich akustische Belästigungen in den eigenen vier Wänden
vom Leib halten will, sollte beim baulichen
Schallschutz die Ohren
offen halten.
Der
"Schallschutz im Hochbau" ist in der DIN
4109 reglementiert. Unter Schallschutz
werden einerseits vorbeugende Maßnahmen gegen
die Entstehung von Schall (Primärmaßnahmen) und andererseits
Sekundärmaßnahmen verstanden, bei denen die Schallübertragung
von einer Schallquelle zum Hörer reduziert werden soll.
Der
bauliche Schallschutz hat die Aufgabe, den Menschen in seiner Wohnung
und an seinem Arbeitsplatz zu schützen.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter helfen
Ihnen dabei, wieder Ruhe in Ihre Umgebung zu bringen.
Sie
benötigen diesbezüglich fachmännische
Hilfe? Wir nehmen gerne Ihre
Anfragen entgegen.